4. Landeskonferenz des Landesjugendwerks

Gäste

Zu unserer Landeskonferenz durften wir neben David Eckardt, dem Geschäfstführer des AWO Landesverbandes Sachsen e.V. auch folgende Gäste begrüßen:

  • Anja Hennersdorf (Beisitzerin im Landesvorstand des AWO LV Sachsen e.V.)
  • René Rüggebrecht (Jugendbildungsreferent der Johanniter Unfallhilfe)
  • Rudi Freisleben (Ehrenamtlicher der Johanniter Unfallhilfe)
  • Alma (Ehrenamtliche der Naturfreundejugend)
  • Jonathan (Ehrenamtlicher der Grünejugend Dresden)
  • Mats Rudolph (Ehrenamtlicher der Jungsozialist:innen)
  • Luca Fink (online – stellv. Vorsitzender des Vorstandes des Bundesjugendwerkes der AWO e.V.)

Wir danken unseren Kolleginnen und Kollegen herzlich für ihr Interesse an unserer Arbeit und den wertvollen Austausch!

Neuer Vorstand

Diego Eilenberger wurde als neuer Landesjugendwerksvorstand gewählt.

Er freut sich auf die gemeinsame Arbeit und wird in Zusammenarbeit mit unseren Jugendwerker:innen regelmäßig über alle Aktivitäten dieser Vorstandsperiode berichten.

Näheres dazu findet ihr auf der Seite Aktuelles sowie auf unserem Instagram-Kanal landesjugendwerk_awo_sachsen.

Beschlüsse

Die Landeskonferenz hat beschlossen:

1) Vernetzung der Landesjugendwerke Ost

Das Landesjugendwerk der AWO Sachsen e.V. unterstützt die Forderung zur Vernetzung der Landesjugendwerke der AWO Landesverbände Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen – Anhalt und Thüringen. Hierzu soll in Zusammenarbeit mit dem Bundesjugendwerk /-vorstand bis zum 30.06.2027 ein Planungstreffen einberufen werden.

Begründung:
Aufgrund historisch gewachsener Entwicklungen nach 1945 wuchs die Jugendverbandsstruktur in Ost und West sehr unterschiedlich. Nach 1990 musste de facto die Jugendverbandsstruktur in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Brandenburg und Berlin aufgebaut und neugestaltet werden. Auch nach 35 Jahren Wiedervereinigung gibt es immer noch Unterschiede zwischen Ost und West.
Hinzu kommt, dass im aktuellen Bundesvorstand des Bundesjugendwerkes der AWO e.V. kein Mitglied aus den ostdeutschen Bundesländern vertreten ist. Es besteht die Gefahr, dass entsprechende Interessen nicht oder unzureichend vertreten werden.
Um diese Defizite in Zukunft zu minimieren und abzubauen bietet der Aufbau eines Netzwerkes Ost, in dem sich alle Jugendwerke der genannten Bundesländer engagieren können, eine Möglichkeit Barrieren abzubauen und ostdeutsche Interessen stärker im Bundesverband einzubringen.

Antragssteller: Landesvorstand des Landesjugendwerks der AWO Sachsen.

2) Beitragsbefreiung für engagierte Mitglieder

Der Landesvorstand des Landesjugendwerkes der AWO Sachsen wird ermächtigt, engagierte Mitglieder vom Mitgliedsbeitrag zu befreien.

Begründung:
Das Engagement Jugendlicher ist breit und vielfältiger geworden. Häufig arbeiten sie mit großer Begeisterung an vielfältigen, einzelnen Projekten und Aktionen. Insgesamt ist ein Strukturwandel im Ehrenamt, nicht nur bei jungen Menschen, festzustellen. Um Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in den Jugendverband einzubinden und Barrieren abzubauen, soll für Mitglieder des Landesjugendwerkes ein Anreiz zum Engagement geschaffen werden. Eine Beitragsbefreiung ist eine Möglichkeit Jugendverbandsarbeit attraktiver zu machen und neue junge Menschen für den Jugendverband zu gewinnen und perspektiv an die AWO heranzuführen. 

Antragssteller: Landesvorstand des Landesjugendwerks der AWO Sachsen.

3) Entlastung des Landesvorstandes

Der Landesvorstand des Landesjugendwerkes wird für die 3. Legislaturperiode entlastet.

Begründung:
Im Rahmen der 8. Landeskonferenz des AWO Landesverbandes Sachsen e.V. in Chemnitz am 15.03.2025 wurde auch eine umfassende Prüfung des Landesjugendwerkes der AWO Sachsen vorgenommen. Die Revisionskommission empfahl dabei eine entsprechende Entlastung, welche durch die Landeskonferenz des AWO Landesverbandes Sachsen e.V. erteilt wurde. Dementsprechend kann auch vorliegend eine entsprechende Entlastung erfolgen.

Antragssteller: Landesvorstand des Landesjugendwerks der AWO Sachsen.

4) Die FDGO verteidigen: Verfassungsfeindlichen Bestrebungen entschlossen entgegentreten

  1. Der Landesverband des Jugendwerks der AWO Sachsen sowie der AWO Landesverband Sachsen werden aufgefordert, sich aktiv für die gesetzliche Prüfung verfassungsfeindlicher Bestrebungen innerhalb des parteipolitischen Spektrums einzusetzen.
  2. Das Landesjugendwerk der AWO Sachsen unterstützt nachdrücklich die zivilgesellschaftliche Initiative „Aktion PRÜF!“.
  3. Darüber hinaus fordert das Landesjugendwerk öffentlich eine systematische Beobachtung und Prüfung aller verfassungsfeindlicher Akteure, die unsere freiheitliche demokratische Grundordnung (FDGO) aktiv untergraben, um bei gegebenen Voraussetzungen ein Verbotsverfahren anzustreben.

Begründung:

​„Wenn wir nicht bereit sind, eine tolerante Gesellschaft gegen den Ansturm der Intoleranz zu verteidigen, dann wird die Toleranz vernichtet werden und die Toleranz mit ihr.“

​Dieses Zitat des Philosophen Karl Popper beschreibt präzise das Dilemma, in dem wir uns tagtäglich befinden. Unsere Arbeit als Jugendwerk der AWO basiert auf den Grundwerten Solidarität, Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit und Toleranz. Wir erleben in unserem täglichen Umfeld jedoch eine besorgniserregende Zunahme von Ausgrenzung und Diskriminierung aufgrund von Herkunft, sozialem Hintergrund, geschlechtlicher oder sexueller Identität und Aussehen. Wir stehen für eine offene, bunte Gesellschaft, in der jeder Mensch frei von Angst leben kann.
​Die freiheitliche demokratische Grundordnung (FDGO) bildet das rechtliche Fundament für dieses Zusammenleben. Die Meinungsfreiheit ist ein hohes und schützenswertes Gut unserer Demokratie – doch sie findet ihre verfassungsmäßige Grenze dort, wo rassistische und völkische Ideologien, die systematische Abwertung von Menschen und der gezielte Angriff auf unsere demokratischen Institutionen beginnen.
​In den vergangenen Monaten haben juristische Analysen die Dringlichkeit untermauert, die Instrumente der wehrhaften Demokratie konsequent zu nutzen. Erst kürzlich, im Juni 2026, legte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) ein umfassendes, über 1.500 Seiten starkes wissenschaftliches Rechtsgutachten vor. Dieses weist detailliert nach, dass die AfD das Demokratieprinzip und die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes schwerwiegend verletzt. Ein offizielles Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wird darin als rechtlich hochgradig erfolgversprechend eingestuft.
Wir als AWO und unsere Jugendwerke werden von diesen extremistischen Kräften gezielt als Feindbilder markiert. Die Drohkulisse ist real: Uns wird offen mit der Streichung von Fördermitteln gedroht, unsere gesellschaftliche Arbeit wird diffamiert und unsere demokratische Existenzberechtigung in Frage gestellt, wie sich beispielsweise an den extremen politischen Entwicklungen und Debatten in Sachsen-Anhalt zeigt.
​Vor diesem Hintergrund haben wir uns bereits auf dem Bundesjugendwerkskongress (BuKo) 2026 in Magdeburg unmissverständlich gegen die AfD positioniert. Gemeinsam mit den Landesjugendwerken aus Sachsen-Anhalt und dem Bezirksjugendwerk Hannover haben wir dort eine bundesweite Strategie angestoßen, um extremistische Bestrebungen genauer zu beleuchten und betroffenen Gliederungen wirksame Hilfe und Solidarität zukommen zu lassen.
​Wir können und dürfen nicht tatenlos zusehen, wie verfassungsfeindliche Kräfte die Säulen unserer Demokratie aushöhlen, um sie letztlich mit ihren eigenen Mitteln abzuschaffen. Die Prüfung und Durchführung von Parteiverbotsverfahren ist das im Grundgesetz verankerte, legitime Instrument unserer wehrhaften Demokratie, um das Überleben ebendieser zu sichern.

Antragssteller: Landesvorstand des Landesjugendwerks der AWO Sachsen.